Der Bundesrat hat am 26. November 2025 Teilrevisionen der Energieverordnung und der Energieförderungsverordnung genehmigt. Es geht dabei unter anderem um die Zwischenziele für den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion in der Schweiz bis 2030 und die Einführung eines Winterstrombonus für grosse Photovoltaikanlagen.
Das Bundesamt für Energie (BFE) hat in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftlichen Landesversorgung und der Gasbranche den Präventions- und Notfallplan für die Gasversorgung aktualisiert. Aufgrund der Auswirkungen auf die Energieversorgung des russischen Angriffs auf die Ukraine im Jahr 2022 gab es zahlreiche Anpassungen der Massnahmen zur Gewährleistung der Gasversorgungssicherheit in der Schweiz.
Der Bundesrat hat die Winterreserveverordnung bis Ende 2030 verlängert. Dadurch können die Verträge der bestehenden Reservekraftwerke weitergeführt werden, bis die Regelungen zur thermischen Stromreserve im Stromversorgungsgesetz in Kraft treten. Ab 2030 sollen die geplanten neuen Reservekraftwerke zur Verfügung stehen.
- Preise für Endverbraucher (Industriestrompreis)
- Versorgungssicherheit
- zukunftstaugliches Stromversorgungsgesetz
- Befreiung von Abgaben aller Art auf dem Strom
- Preise für Endverbraucher
- freie Lieferantenwahl
- Versorgungssicherheit
- Verbändevereinbarung zu erleichtertem Netzzugang
- Befreiung der energieintensiven Industrie von der CO2-Abgabe auf Brennstoffen mittels Zielvereinbarungen
- oder wahlweise Teilnahme am EU-Emissionshandelssystem
Rücksichtnahme auf die spezifischen Bedürfnisse der energieintensiven Verlader auf Schiene und Strasse (Güterverkehr)
Positionierung der energieintensiven Industrie als energieeffiziente, nachhaltige und zukunftsorientierte Industrie.
Positionierung der energieintensiven Industrie bei der Formulierung der „Post-Fukushima-Politik“ des Bundes.
- Die energieintensiven Betriebe brauchen verlässliche energie- und klimapolitische Rahmenbedingungen bzw. Rechtssicherheit als Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Standortwettbewerb.
- Als industrielle Energieendverbraucher brauchen die energieintensiven Betriebe für Strom und Erdgas Versorgungssicherheit sowohl bezüglich der Netzstabilität als auch bezüglich der Lieferfähigkeit der Energieversorgungsunternehmen.
- Die Strom- und Erdgaspreise für die energieintensive Industrie müssen auf das Niveau des umgebenden europäischen Auslands gesenkt werden, um mit gleich langen Spiessen im internationalen Konkurrenzkampf operieren zu können.
- Wo die europäische Konkurrenz bei den Energiepreisen mittels Subventionen oder gezielten Entlastungen der energieintensiven Industrie Industriepolitik betreibt, muss dies auch in der Schweiz nachvollzogen werden. Beispielsweise durch die Gewährleistung an den Gestehungskosten orientierter Stromtarife oder durch Sonderbestimmungen für die energieintensiven Betriebe.
- Für die energieintensiven Betriebe sind Energieabgaben – und –steuern aller Art, die namentlich auf dem Energieträger Strom erhoben werden, zu beseitigen. Es braucht kurzfristig eine Befreiung der stromintensiven Betriebe von der Überwälzung der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV).
- Die energieintensiven Branchen und Betriebe zeigen seit jeher klimapolitisches Engagement. Die IGEB ist Gründungs- und Trägerorganisation der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW). Im Rahmen der EnAW, aber auch ausserhalb leisten die IGEB-Branchen und Betriebe einen massgebenden, auditierten und messbaren Beitrag zur CO2-Emissionsminderung der Wirtschaft.
- Die energieintensiven Betriebe sollen wählen können, ob sie ihre CO2-Emissionsminderungsanstrengungen wie bisher im Rahmen der freiwilligen Massnahmen nach dem geltenden CO2-Gesetz erbringen wollen (Zielvereinbarungen) oder ob sie sich dem europäischen Emissionhandelssystem (EU-ETS) anschliessen wollen.
Interessante Veranstaltungen im Energiebereich in der gesamten Schweiz.
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Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und Informationen zur Verfügung.

